Eine Unterbringung im Wohnheim kann beantragt werden, wenn mind. einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Die tägliche Fahrzeit zwischen Wohnort und Schule überschreitet insgesamt 3 Stunden
- Die Abwesenheit vom Wohnort (inklusive Unterrichtszeiten) beträgt pro Tag mehr als 12 Stunden.
- Vor erstmaliger Anreise muss die Kostenübernahme geklärt werden (Ausbildungsbetrieb / Berufsschüler)